Rechtsprechung
   VG Hamburg, 05.01.2023 - 7 K 4828/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,160
VG Hamburg, 05.01.2023 - 7 K 4828/20 (https://dejure.org/2023,160)
VG Hamburg, Entscheidung vom 05.01.2023 - 7 K 4828/20 (https://dejure.org/2023,160)
VG Hamburg, Entscheidung vom 05. Januar 2023 - 7 K 4828/20 (https://dejure.org/2023,160)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,160) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • VG Hamburg PDF

    Zur Frage, ob für die Durchführung von Tantra-Massagen in einem Massage-Studio eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz erforderlich ist (bejaht)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Tantra-Massage-Studios sind Prostitutionsstätten im Sinne des ProstSchG

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2023 - 7 K 4828/20
    Diese ist im Lichte von Art. 19 Abs. 4 GG auszulegen, wonach effektiver Rechtsschutz nur gewährleistet ist, wenn der Rechtsweg nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (BVerfG, Beschl. v. 7.4.2003, 1 BvR 2129/02, juris, Rn. 14).

    Der Klägerin ist weder zuzumuten, die Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen auf der Anklagebank erleben (BVerfG, Beschl. v. 7.4.2003, 1 BvR 2129/02, juris, Rn. 14), noch (erhebliche) negative finanzielle Konsequenzen in Kauf nehmen zu müssen.

  • VG Gelsenkirchen, 29.08.2019 - 5 K 4649/18

    Massagesalon; Tantra-Massage; bordellartiger Betrieb; Abgrenzung zu

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2023 - 7 K 4828/20
    Das Gericht folgt nicht der teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, wonach eine sexuelle Handlung dann nicht anzunehmen sei, wenn die sexuelle Stimulation nicht der mit der Behandlung verfolgte Hauptzweck, sondern nur eine Nebenfolge sei (vgl. AG Stuttgart, Urt. v. 3.7.2020, 4 OWi 25 Js 11152/19, n.v.; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 29.8.2019, 5 K 4649/18, juris, Rn. 29).

    Wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen selbst ausführt, ist zwischen der Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und der Frage, ob eine sexuelle Dienstleistung im Sinne § 2 Abs. 1 ProstSchG vorliege, zu unterscheiden (vgl. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 29.8.2019, 5 K 4649/18, juris, Rn. 34).

  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2023 - 7 K 4828/20
    Eine teleologische Reduktion ist dann vorzunehmen, wenn die auszulegende Vorschrift auf einen Teil der vom Wortlaut erfassten Fälle nicht angewandt werden soll, weil Sinn und Zweck der Norm, ihre Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (BVerfG, Beschl. v. 31.10.2016, 1 BvR 871/13, juris, Rn. 22).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 A 1.08

    Abgeordnete, Transparenzregeln, Verhaltensregeln, Tätigkeiten neben dem Mandat,

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2023 - 7 K 4828/20
    Art. 3 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf "Gleichheit im Unrecht" (BVerwG, Urt. v. 30.9.2009, 6 A 1/08, juris, Rn. 49).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2023 - 7 K 4828/20
    Ein solches ist jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse, sei es rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, das hinreichend gewichtig ist, um die Position des Betroffenen zu verbessern (BVerwG, Urt. v. 6.2.1986, 5 C 40/84, juris, Rn. 28).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2023 - 7 K 4828/20
    Feststellungsfähig sind nicht nur das Rechtsverhältnis als Ganzes, sondern auch einzelne Berechtigungen oder Verpflichtungen (BVerwG, Urt. v. 28.10.1970, VI C 55.68, juris, Rn. 36).
  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 481/21

    Begriff der sexuellen Handlung (objektive Kriterien; ambivalente Handlungen;

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2023 - 7 K 4828/20
    Darüber hinaus können äußerlich ambivalente Handlungen dann als sexuelle Handlungen eingeordnet werden, wenn diese zwar für sich betrachtet nicht ohne Weiteres sexualbezogen sind, wohl aber aus der Sicht eines objektiven Betrachters, der alle Umstände des Einzelfalls, also auch die Zielrichtung des Täters, kennt, eine solche sexuelle Intention erkennen lassen (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 5.5.2022, 3 StR 481/21, juris, Rn. 9, m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 17.11.2021 - 29 K 8461/18

    Tantramassage ist sexuelle Dienstleistung

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2023 - 7 K 4828/20
    Eine sexuelle Handlung liegt unzweifelhaft vor, wenn die Handlung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild einen Bezug zu Sexualität aufweist, wenn also sexueller Körperkontakt mit einer anderen Person hergestellt oder der eigene Körper in sexueller Weise berührt, aber auch, wenn ohne eine solche Berührung der Körper in sexualisierten Posen präsentiert wird (vgl. Hörnle in: MüKo StGB, 4. Aufl. 2021, § 184 h, Rn. 2 ff.; vgl. im Übrigen ausführlich VG Düsseldorf, Urt. v. 17.11.2021, 29 K 8461/18, juris, Rn. 78 ff.; VG Berlin, Beschl. v. 17.11.2022, 4 L 460/22, juris, Rn. 9).
  • VG Berlin, 17.11.2022 - 4 L 460.22

    Auch Tantra-Studios sind Prostitutionsgewerbe

    Auszug aus VG Hamburg, 05.01.2023 - 7 K 4828/20
    Eine sexuelle Handlung liegt unzweifelhaft vor, wenn die Handlung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild einen Bezug zu Sexualität aufweist, wenn also sexueller Körperkontakt mit einer anderen Person hergestellt oder der eigene Körper in sexueller Weise berührt, aber auch, wenn ohne eine solche Berührung der Körper in sexualisierten Posen präsentiert wird (vgl. Hörnle in: MüKo StGB, 4. Aufl. 2021, § 184 h, Rn. 2 ff.; vgl. im Übrigen ausführlich VG Düsseldorf, Urt. v. 17.11.2021, 29 K 8461/18, juris, Rn. 78 ff.; VG Berlin, Beschl. v. 17.11.2022, 4 L 460/22, juris, Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht